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10.07.2013 - Der Landtag in Stuttgart hat heute die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von
Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst.
Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014. Damit sollten ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit
Rauchmeldern ausgerüstet sein, Neu- und Umbauten schon sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes diesen Sommer. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur
Wohnungstür führen, angebracht werden.
Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz. Der Brand in Backnang diesen März, bei dem eine Mutter und ihre sieben Kinder starben, brachte SPD und Grüne dazu, die Übergangsfrist, die mit 2017 ursprünglich recht großzügig bemessen war, relativ kurz zu halten.
Quelle: rauchmlder-lebensretter.de
Bundesrat lässt Aufhebung des Speicherheizungsverbotes passieren
Elektrische Speicherheizungen können damit als Potential für Last-Management am Netz bleiben
Gebäudebesitzer müssen nicht mehr, wie bisher vorgesehen, ab 2020 massenhaft Elektrospei-cherheizungen in ihren bestehenden Gebäuden ausbauen. Die Beseitigung des sogenannten Speicherheizungsverbotes ist nach Auffassung des ZVEH zu begrüßen, denn diese Systeme bieten eine hervorragende Möglichkeit für Last-Management in einem Smart Grid. Dadurch könnte in Zukunft Strom aus erneuerbaren Energiequellen, beispielsweise Windstrom, besser in die Stromversorgung integriert werden. Diese Optionen hatten zuvor verschiedene For-schungsansätze und Pilotversuche aufgezeigt.
Der ZVEH und seine Landesverbände hatten sich deshalb auch im aktuellen Gesetzgebungs-verfahren intensiv dafür eingesetzt, das Potenzial der Elektrospeicherheizungen nicht voreilig zu verschenken. Die Aufhebung des Verbotes ist nach Auffassung der E-Handwerke ein wich-tiges Signal für die fällige Neugestaltung des Strommarktes. Weitere Schritte zur Einbindung des Gebäudes in das zukünftige Smart Grid müssen nun folgen. Denn nicht nur über Speicher-heizungen, sondern auch über andere Stromlasten, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Warmwasserspeicher (intelligente Wärmespeicher), und sogar eigene Stromquellen, wie Spei-cher von Photovoltaikstrom, die in eine intelligente Gebäudesteuerung eingebunden sind, kann der Endverbraucher dem Stromnetz Kapazitäten für das Energiemanagement zur Verfügung stellen und so eventuell als aktiver Part von einem Smart Grid profitieren.
Die Aufhebung des sogenannten Speicherheizungsverbotes kann nun in Kraft treten, weil der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2013 die Neufassung des Energieeinspargesetzes (EnEG) hat passieren lassen, nachdem der Bundestag zuvor in diesem Gesetz die Ermächti-gungsgrundlage für das Speicherheizungsverbot gestrichen hatte. Von dieser Ermächtigungs-grundlage hatte die Bundesregierung bisher Gebrauch gemacht und in der Energieeinsparver-ordnung (EnEV) im § 10 a die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen ge-regelt. Diese Vorschrift kann nach Auffassung des ZVEH nun keinen Bestand mehr haben. Denn nach der Änderung im Gesetz ist jetzt auch die EnEV anzupassen, damit Rechtssicher-heit eintritt. Dazu muss Paragraph 10a Speicher Heizung Verbot in der Energieeinsparverord-nung (EnEV) gestrichen werden.
Honold Gebäudetechnik auf der Haus & Energie in Sindelfingen
Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf dem Gemeinschaftsstand der Elektroinnung Böblingen vertreten.
Hier werden Sie über die neuesten Innovationen informiert.
Sei es eine neue Sprechanlage mit Video oder das Intelligente Haus.
Zentrales Thema in 2013 sind Praxisgerechte Lösungen zur Energiewende.
Sehen Sie hier den TV-Bericht von RegioTV:
http://www.regio-tv.de/video/242083.html
Neues Firmenfahrzeug
Die Umwelt liegt uns sehr am Herzen, daher kommen wir nun unter Einhaltung der EU Abgasnorm Euro5 zu ihnen!
Sehen Sie im folgenden Clip unseren Beitrag zum Gelingen eines neuen Shop´s im Breuningerland Sindelfingen:
http://www.youtube.com/watch?v=qcMbxE1CZvo&feature=youtu.be
Beratung zu Bussystemen
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Neuer Internetauftritt online
Informationen rund um uns und unsere Leistungen finden Sie auf unserer neuen Internetseite. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim
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